POLEY - Sicherheitstechnik
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BRIEFKASTENANLAGEN - POSTNORM DIN 32617 - von der Deutsche Post AG empfohlen!  Kleinerer Briefschlitz, geringere Miete! Köln (AP):Wenn der Schlitz am Briefkasten nicht groß genug ist, um Post im DIN-A4-Format aufzunehmen, darf der Mieter die Miete um ein halbes Prozent kürzen. Das Berliner Landgericht urteilte: ,,Treten durch die vom Vermieter installierte Briefkastenanlagen Probleme bei der Zustellung von Zeitschriften oder DIN-A4-Umschlagen auf, so ist eine monatliche Minderung angemessen.” (Az. 29520/90)  Nasse Post, geringere Miete! Ein Briefkasten gehört zur Ausstattung einer Mietwohnung. Wenn er nur schwer zu öffnen ist und bei Regen eingelegte Post durchnässt wird, liegt ein Mangel vor, der zur Minderung in Höhe von einem Prozent des Mietzinses berechtigt. (AG Mainz, 8 C 98/96)
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