POLEY - Sicherheitstechnik
POLEY - Sicherheitstechnik Marlies Poley Bogenstraße 19 03050 Cottbus-Madlow
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AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (nachfolgend AGB genannt) Angebot, Vertragsabschluß, Leistungsumfang Allen Vertragsabschlüssen liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Alle in Angebots- und/oder Auftragstexten aufgeführten Bedingungen gelten als vertragsbezogene spezielle Vereinbarungen auf Grundlage bzw. ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Stromanschlüsse sowie Maurer-, Erd- und Fundament-, Maler-, Schlosser-, Gerüst- und sonstige branchenfremde Arbeiten sind, wenn in Einzelpositionen nicht anders vermerkt, in den Preisen nicht enthalten.  Angebots- bzw. Auftragsgegenstand sind die in den Positionen aufgeführten Leistungen und/oder Materialien. Bei Positionen, welche als „incl. Montage“ ausgewiesen sind wird ein Vorhandensein von bauseitig erforderlichen Voraussetzungen in Interesse einer zügigen und zeitlich zusammenhängenden Ausführung zugrunde gelegt. Bei Positionen ohne den v.g. Zusatz handelt es sich um reine Lieferpreise. Bei Alternativpositionen gilt ebendiese Aufteilung von Leistung bzw. Lieferung.  Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Eine Angebotsbindung besteht dann, wenn dies ausdrücklich im Angebot vermerkt ist, wobei hier von einer Beauftragung das gesamte Angebot umfassend ausgegangen wird. Eine Herauslösung von Angebotsbestandteilen zu Auftragszwecken bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers. Über das Angebot hinausreichende Leistungen, deren Erfordernis bei Beginn der Auftragsrealisierung nicht absehbar waren, werden gesondert berechnet.  Materiallieferungen und/oder Leistungen erfolgen grundsätzlich unter Eigentumsvorbehalt der Fa. POLEY-Sicherheitstechnik. Ein Nutzungsrecht kann ohne Beseitigung aller den Eigentumsvorbehalt rechtfertigenden Gründe nicht; auch nicht teilweise; an Dritte übertragen werden. Kosten für eine eventuelle Wiederherstellung des Vorzustandes einschließlich evtl. notwendigen Leistungen von Fremdfirmen trägt der Auftraggeber. Das Eigentum an erbrachten Lieferungen und/oder Leistungen bleibt der Fa. POLEY-Sicherheitstechnik zur Sicherung aller Ansprüche vorbehalten, die aus gegenwärtiger bzw. zukünftiger Geschäftsverbindung zum Ausgleich aller Salden gegen den Käufer zustehen.  Preise, Zahlungsbedingungen Alle Zahlungen werden in Euro geleistet. In den Preisen ist keine Mehrwertsteuer enthalten. Diese wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in der bei Vertragsabschluß geltenden Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen.  Positionspreise aus Abgeboten sind nur bei Auftragung aller das Angebot umfassenden Positionen bindend. Werden Positionen nicht oder nur teilweise beauftragt ist der Auftragnehmer zu Preiskorrekturen berechtigt. Lieferpreise gelten grundsätzlich ab Werk zuzüglich Transport- und Verpackungskosten.  Sind keine anderen Zahlungsfristen vereinbart, so sind Rechnungen sofort mit Rechnungsdatum rein netto ohne jeden Abzug fällig. Zahlbar ist in bar bzw. mit Banküberweisung. Zahlungen mit Scheck gelten erst mit Einlösung als geleistete Zahlung. Zahlungen gelten als geleistet mit dem Datum, an dem sie auf einem der Fa. POLEY-Sicherheitstechnik zugeordneten Konto verfügbar sind. Sonderanfertigungen und Speziesware ist nach Vereinbarung in Vorkasse zu zahlen. Montageleistungen werden bei leistungsbezogener Berechnung unter Zugrundelegung des Stundenverrechnungssatzes auf volle viertel Stunden aufgerundet.  Gewährleistung Gewährleistung wird im gesetzlichen Rahmen für gelieferte bzw. montierte Ware übernommen. Die Einhaltung der Herstellerbenutzungsvorschriften ist nachzuweisen. Durch Austausch von mangelhaften Teilen wird die Gewährleistung der betroffenen Leistung nicht verlängert. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind die Verarbeitung von vorhandenen im Auftrag installierten Teilen sowie Wartung von Technik bzw. Einrichtungen.  Umtausch, Mängel Lieferungen und Leistungen sind vom Auftraggeber unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen von Mängeln, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind spätestens 7 Tage nach Übernahme schriftlich bekannt zugeben bzw. anzumelden. Unterlässt der Kunde die form- und fristgerechte Meldung, so gilt die Lieferung/Leistung als genehmigt.  Rücklieferung Rücklieferungen müssen in unbeschädigter Originalverpackung unter Beifügung des Lieferscheins oder der Rechnung frei Haus erfolgen. Sonderanfertigungen bzw. speziell für den Kunden konfektionierte Ware wie z.B. Schlüssel, Schließanlagen, Briefkastenanlagen sind vom Umtausch ausgeschlossen.  Gerichtsstand Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien Cottbus. Das gilt auch, wenn der Kunde/Besteller nach Vertragsabschluß seinen Wohn-/Firmensitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort ändert.  Verschiedenes Zusicherungen, Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollten Teile der AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der gesamten AGB davon unberührt. Ersatzhalber gilt ohne weiteres die Regelung, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich bezweckt war.
Montag - Donnerstag: 9 - 16 Uhr Freitag: 9 - 12 Uhr